Der Rat der Gemeinde Rhauderfehn hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 die Hebesatzsatzung für die Grundsteuer A und B, sowie Gewerbesteuer festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) betragen ab 01.01.2025 für die Grundsteuer A 335 v. H. und für die Grundsteuer B 215 v. H. und sind aufkommensneutral im Sinne von § 7 Absatz 1 Niedersächsisches Grundsteuergesetz festgesetzt worden.
Auf die Veröffentlichung der Hebesatzsatzung im Amtsblatt des Landkreises Leer (Amtsblatt Nr. 24/2024 unter www.landkreis-leer.de/Aktuelles/Amtsblatt/ ) wird hingewiesen.