Die Gemeinde Rhauderfehn ist nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen und diesen alle fünf Jahre zu überprüfen bzw. fortzuschreiben. Lärmaktionspläne sind Instrumente zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen für die Umgebung von Hauptverkehrsstraßen und Hauptflughäfen sowie Ballungsräumen.
Die Grundlage von Lärmaktionsplänen bilden Lärmkarten, die gemäß § 47c BImSchG erstellt werden. Sie erfassen bestimmte Lärmquellen in dem betrachteten Gebiet, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind, und machen damit die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar.
Die Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge des Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim hat im Auftrage des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz den Verkehrslärm analysiert und festgestellt, dass von der Bundesstraße 438 als Hauptverkehrsstraße Lärmbelastungen für die Anwohner ausgehen.
Der Rat der Gemeinde Rhauderfehn hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2024 die Überarbeitung bzw. Fortschreibung des Lärmaktionsplans vom 16.08.2018 beschlossen.
Der Lärmaktionsplan ist mit dem Ratsbeschluss am 20. Juni 2024 in Kraft getreten.
Der Lärmaktionsplan kann hier abgerufen werden.