Die Gemeinde Rhauderfehn bezuschusst:
- Jugendfahrten und -lager,
- Jugendfahrten und -lager der Grundschulen,
- Internationale Jugendbegegnungen
Voraussetzungen:
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen ihren Hauptwohnsitz in Rhauderfehn haben oder zu Gast in örtlichen Jugendgruppen, Grundschulen oder Vereinen sein.
- Die Maßnahme muss mit An- und Abreisetag mindestens 3 Tage dauern. Maximal werden nur 14 Tage bezuschusst.
- Der Zuschussbetrag beträgt pro Tag und Teilnehmer 2,00 €.
- Der Zuschusshöchstbetrag einer Maßnahme beträgt 600,00 €.
- Pro 10 Teilnehmer einer Maßnahme wird eine Aufsichtsperson bezuschusst, ausgenommen Lehrkräfte einer Schule.
- 3/4 des Zuschusses kann bei Bedarf vor der Fahrt abgerufen werden.
- Eine Endabrechnung erfolgt nach Durchführung der Maßnahme.
- Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der Haushaltsansätze.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Der Zuschuss kann bei OpenRathaus beantragt werden.
Hier erhalten Sie die Formulare:
Stand 23.08.2018