Kindertagesstättenanmeldung
Anmeldung für Kitas in Rhauderfehn für das Kita-Jahr 2025/2026
Das Kita-Jahr 2025/2026 beginnt am 1. August 2025 bzw. nach den Ferien. Anmeldungen sind ab Oktober 2024 bis zum 28. Februar 2025 (kreiseinheitlicher Termin) möglich. Die Plätze werden erst nach Anmeldeschluss vergeben. Das Eingangsdatum der Anmeldung entscheidet nicht über die Platzvergabe.
Liebe Eltern,
Sie haben sich dazu entschlossen Ihr Kind in einer Kindertagesstätte (Kindergarten oder Kinderkrippe) anzumelden? Die Gemeinde Rhauderfehn möchte Sie in Ihrer Verantwortung für Ihr Kind unterstützen und Sie über die im Gemeindegebiet befindlichen Kindertagesstätten informieren. Familien haben unterschiedliche Wünsche und Bedürfnisse. Die Kindertagesstätten in der Gemeinde Rhauderfehn möchten darauf eingehen und bieten in Ihrer Nähe entsprechende Angebote.
Wir würden uns freuen, wenn Sie unser Angebot annehmen und sich bei einem Besuch in einer Einrichtung in Rhauderfehn Zeit für ein gemeinsames Gespräch nehmen. Ein Termin kann telefonisch mit der jeweiligen Einrichtung vereinbart werden.
Die Kinder werden von sozialpädagogischen Fachkräften in Gruppen betreut, die ihnen Raum geben für Spiel und eigenes Erleben und die Neugier und Entwicklungsfreude begleiten und fördern. Ein Schwerpunkt der Kindergartenarbeit ist die gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder. Im Rahmen des Platzangebotes werden deshalb in 4 Kindertagesstätten integrative Gruppen geführt.
Über die Ziele und Inhalte der Arbeit in den Einrichtungen informiert Sie die Leitung der jeweiligen Kindertagesstätte.
Die Einrichtungen in der Gemeinde Rhauderfehn bieten zurzeit insgesamt 560 Plätze für Kinder in Kindergärten und 132 Plätze für Kinder in Kinderkrippen an.
Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz besteht ab Vollendung des dritten Lebensjahrs. Eine Aufnahme vor Vollendung des dritten Lebensjahres ist ausnahmsweise möglich. Unabhängig davon, ob Ihr Kind in einer Krippe oder im Kindergarten betreut wird, sind die entsprechenden Kindergarten-/Kinderkrippenbeiträge bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs gemäß der entsprechenden Entgeltrichtlinie zu bezahlen
Das Kindergarten- bzw. Krippenjahr beginnt jeweils am 1. August eines jeden Jahres. Für das kommende Kindergartenjahr sollten Sie Ihr Kind spätestens bis zum 28./29. Februar anmelden. Diese Anmeldefrist gilt landkreisweit.
Hinweis Bauliche Veränderungen
Die Krippengruppe der Kindertagesstätte Backemoor wird vorbehaltlich der plangerechten Fertigstellung voraussichtlich im Oktober 2025 ihren Betrieb aufnehmen. Bitte berücksichtigen Sie bei einer Anmeldung Ihres Kindes für einen Krippenplatz in der Kindertagesstätte Backemoor, dass frühestens ab Oktober 2025 eine Eingewöhnung erfolgen kann.
Der Kindergarten Bohlendamm wird vorbehaltlich der plangerechten Fertigstellung voraussichtlich im August 2025 seinen Betrieb aufnehmen.
Hinweis Beitragskosten
Der niedersächsische Landtag hat am 20. Juni 2018 beschlossen, dass ab dem 01. August 2018 der Besuch einer Kindertagesstätte für Kinder ab dem ersten Tag des Monats, in dem sie das dritte Lebensjahr vollenden, bis zum Schuleintritt beitragsfrei gestellt wird. Der Anspruch der Beitragsfreiheit umfasst höchstens eine Betreuungszeit einschließlich der Inanspruchnahme von Früh- und Spätdiensten von acht Stunden täglich. Die Beitragsfreiheit umfasst jedoch nicht die Kosten der Verpflegung (Verzehrkosten). Diese müssen weiterhin gezahlt werden.
Hinweis Eingewöhnung
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Kinder zum Beginn des Krippenjahres zeitgleich aufgenommen und zum 01.08. bzw. nach den Ferien eingewöhnt werden können.
Hinweis Zu- und Absagen
Die Zu- und Absagen werden Mitte/Ende Mai verschickt. Sie werden entweder eine Zu- oder eine Absage erhalten. Sollten Sie eine Zusage von Ihrer Zweit- oder Drittwunscheinrichtung erhalten, können Sie davon ausgehen, dass in Ihrer Erst- oder Zweitwunscheinrichtung kein Platz zugeteilt werden konnte.
Bildung & Soziales
- Behinderten Beauftragte
- Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
- Familienstützpunkt
- Gleichstellungsbeauftragte
- Kinderferienbetreuung
- Kindertagesstätten
- Kindertagesstättenanmeldung
- Kindergarten Backemoor
- Kindergarten Collinghorst
- Kindergarten Bohlendamm
- Kindergarten "Kinnernüst" Burlage
- Kinderkrippe Collinghorst
- Kinderkrippe Rhauderfehn
- Kindertagesstätte Gagelstrauch
- Kindertagesstätte Hahnentange
- Ev.-luth. Kindertagesstätte Klostermoor
- Ev.-luth. Kindertagesstätte "Regenbogen" Rhaudermoor
- Kath. Kindertagesstätte "St. Michael" Langholt
- Prävention/ Jugendarbeit
- Schulen
- Seniorenbeirat
- Senioren- und Pflegestützpunkt
- Zuschüsse für Jugendfahrten
Ihre Ansprechpartnerinnen
-
1. Südwieke 2a
26817 Rhauderfehn
- Rathaus
- Raum 110
- 04952 903-131
- 04952 90399-131
- E-Mail senden
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- 04952 903-130
- 04952 90399-130
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