Die Ortschaftsverfassung nach der NKomVG kennt Ortschaften mit gewählten Ortsräten und Ortschaften mit bestellten Ortsvorstehern. Beide Formen der Ortschaftsverfassung haben das Ziel, die bürgerschaftliche Mitwirkung an den gemeindlichen Angelegenheiten zu fördern und die Belange der überschaubaren Gemeindeteile stärker zur Geltung zu bringen. Nachdem die Hauptsatzung der Gemeinde Rhauderfehn vom Rat geändert wurde, wurden erstmals bei der Kommunalwahl 1996 sieben Ortsräte gewählt. Außer in den kleinsten Ortschaften Schatteburg, Rhaude und Holte, die darauf verzichteten, haben alle Ortschaften ihr eigenes örtliches "Parlament". In den Ortschaften Backemoor und Burlage gibt es schon seit 1973 einen Ortsrat. Die Ortsräte wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden, der die Bezeichnung "Ortsbürgermeister" führt. Die Ortsbürgermeister erfüllen, genauso wie die Ortsvorsteher, Hilfsfunktionen für die Verwaltung und sind "vor Ort" für den Bürger tätig.
Folgende Ortsteile der Gemeinde Rhauderfehn haben einen Ortsrat:
- Backemoor
- Burlage
- Collinghorst
- Klostermoor
- Langholt
- Rhaudermoor
- Westrhauderfehn
Die Zusammensetzung der Ortsräte finden Sie im Gremienverzeichnis.