Bauleitplanung
Bauleitpläne sind der Flächenutzungsplan und die Bebauungspläne.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Rhauderfehn aus dem Jahre 1985 ist für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen dargestellt. Er zeigt die vorhandenen und in Aussicht genommenen Flächen für Wohnungsbau, Gewerbe, Bodenabbau, Naherholung und vieles andere mehr. Seine Darstellungen geben an, wie sich der Rat die Entwicklung der Gemeinde Rhauderfehn in überschaubarer Zeit vorstellt.
Der Bebauungsplan ist nach dem Flächennutzungsplan die zweite, konkrete Stufe der gemeindlichen Bauleitplanung. Er enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzelner Teilbereiche und wird vom Rat der Gemeinde Rhauderfehn als Satzung beschlossen.
Frühzeitige Bürgerbeteiligung
In der Bürgerbeteiligung werden die Bürger möglichst frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Gegenstand der Information sind die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Planalternativen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen, und voraussichtliche Auswirkungen der Planung.
Öffentliche Auslegung
Bei der öffentlichen Auslegung wird der Planentwurf einschließlich der Begründung (bei Bebauungsplänen) bzw. des Erläuterungsberichtes (bei Flächennutzungsplänen) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Anregungen vorbringen.
Verbindliche Bebauungspläne
Der Rat wägt die vorgebrachten Anregungen gerecht gegeneinander und untereinander ab und entscheidet über ihre Berücksichtigung oder Zurückweisung. Dann wird der Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Rechtskräftig ist der Bebauungsplan jedoch erst mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Leer.
Vereinfachtes Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch
Werden durch eine Änderung oder Ergänzung eines Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt, kann das Bauleitplanverfahren abgekürzt werden. Anstelle der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung kann den betroffenen Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben werden.
Beschleunigtes Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch
Ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungsplan der Innenentwicklung) kann im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Anstelle der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung kann den Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben werden.
Hier finden Sie detaillierte Bebauungspläne der Gemeinde Rhauderfehn.