Der Rat der Gemeinde Rhauderfehn besteht zurzeit aus 32 Ratsmitgliedern, die von den Bürgerinnen und Bürgern für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt werden. Hinzu kommt der Bürgermeister kraft Amtes gemäß § 45 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Die letzte Kommunalwahl fand im September 2021 statt. Aufgabe des Rates ist es, über die wichtigsten Angelegenheiten der Gemeinde Entscheidungen zu treffen. Hierzu gehören u.a. der Erlass von Satzungen, die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen, der Erlass der Haushaltssatzung und die Errichtung und Übernahme von öffentlichen Einrichtungen. Die Sitzungen des Rates finden grundsätzlich öffentlich statt. Einige Angelegenheiten erfordern jedoch den Ausschluss der Öffentlichkeit.
Die genaue Zusammensetzung des Gemeinderates finden Sie in unserem Gremienverzeichnis.