Bürger der Gemeinde Rhauderfehn erhalten einen Brief, durch den sie zur Teilnahme an einer Online-Befragung eingeladen werden. Zu der Umfrage gelangt man nur über die im Brief angegebenen Zugangsdaten.
Die Befragten haben so die Möglichkeit, anonym ihre Wünsche und Präferenzen hinsichtlich finanzieller Beteiligung an künftigen Modernisierungsmaßnahmen bestehender Straßen mitzuteilen. Die Teilnahme ist bis zum 31. Dezember 2024 möglich.
Was ist der (Straßen)-Erschließungsbeitrag (EB)?
Der EB wird für die erstmalige Herstellung von Ortsstraßen erhoben, die Baulandgrundstücke erschließen. Solche Straßen sind frühestens fertiggestellt, wenn sie über eine befestigte Verkehrsfläche (Beton, Bitumen, Pflaster etc.) und durchgängige Beleuchtungs- und Straßenentwässerungseinrichtungen verfügen.
Die Höhe des zu zahlenden EBs richtet sich dabei nach Baukostenvolumen sowie Größe und Nutzungsmöglichkeiten der jeweiligen Baulandgrundstücke. Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, den EB zu erheben.
Was ist der Straßenausbaubeitrag (SAB)?
Der SAB finanziert hauptsächlich die Verbesserung oder Erneuerung bereits bestehender, fertig erschlossener Gemeindestraßen. Dazu gehören unter anderem: die Erneuerung des Straßenbelags, der Straßenbeleuchtung, der Entwässerung oder die Umgestaltung von Gehwegen. Nicht dazu gehören kleine Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.
Die Höhe des zu zahlenden SABs richtet sich dabei anteilig am Kostenvolumen der durchzuführenden Maßnahme sowie nach Größe, Lage und Nutzung (z.B. gewerblich, land- und forstwirtschaftlich oder Wohnnutzung) des eigenen Grundstücks, das von der modernisierten Straße erschlossen wird.
Gemeinden sind nicht gesetzlich verpflichtet, von den Grundstückseigentümer*innen SAB zu erheben. Gemeinden können entscheiden, ob der SAB von Eigentümer*innen der Anliegergrundstücke zu entrichten ist oder ob bauliche Maßnahmen an Straßen durch Steuern finanziert werden.
Welche Alternativen zur Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen gibt es?
Da EB erhoben werden müssen, gibt es hierzu keine Alternative.
Soweit in Rhauderfehn Baumaßnahmen bisher über SAB (mit)finanziert wurden, könnten sie künftig auch ganz über Steuern wie bspw. die Grund- und/oder Gewerbesteuer finanziert werden. Das erfordert aber eine signifikante Erhöhung der Hebesätze.
Bei Steuern handelt es sich um nicht zweckgebundene Abgaben. Eine Gemeinde kann Steuern flexibel für verschiedene Aufgaben nutzen. Es ist nicht direkt ersichtlich, für welchen konkreten Zweck Steuern im Haushaltsplan einer Gemeinde verwendet werden.
Mieter*innen eines Wohnobjektes tragen die Mehrkosten einer Grundsteuererhöhung in der Regel über ihre Nebenkostenabrechnung.
Wenn Sie diesen Brief erhalten haben, machen Sie gerne bei der Umfrage mit!
Wi freit uns över joon Deelnahm!