- die neuen Grundsteuermessbescheide stellen zum jetzigen Zeitpunkt keine Veränderungen dar, erst ab 01.01.2025.
- gemäß § 7 des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes (NGrStG) ist die Gemeinde Rhauderfehn dazu verpflichtet, für die Grundsteuerveranlagung zum 01.01.2025 einen aufkommensneutralen Hebesatz zu ermitteln.
- der Hebesatz kann erst ermittelt werden, sobald der Gemeinde Rhauderfehn alle neuen Messbeträge vom Finanzamt vorliegen.
- Nach heutiger Einschätzung werden die Hebesätze für 2025 durch die Aufkommensneutralität voraussichtlich sinken.
Dies kann dazu führen, dass die von Ihnen zu leistende Grundsteuerlast im Einzelfall trotzdem höher sein kann als im Vorjahr.
In vielen Einzelfällen wird es aber zu Reduzierungen kommen. - der Rat wird Ende 2024 die neuen Grundsteuerhebesätze beschließen.
- Nach Ratsbeschluss kann die Höhe der Grundsteuer im Einzelfall ermittelt werden.
Bitte kontrollieren Sie nochmals Ihre Messbescheide, die Sie vom Finanzamt erhalten haben, auf ihre Richtigkeit!!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Finanzamt, da von hier keine Prüfung bzw. Klärung erfolgen kann!