Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung vereinbart die Gemeinde Rhauderfehn mit den Käufern gemeindeeigener Bauplätze ab sofort eine Bauverpflichtung von 3 Jahren.
Bislang wurde eine Fertigstellung zur bezugsfertigen Bebauung innerhalb von 2 Jahren vereinbart.
Im Baugebiet Klostermoor gilt weiterhin die Frist von 5 Jahren.