Absetzung von Wassermengen für Gartenpools

Seit 01.01.2023 wird die Absetzung von Wassermengen für mobile Gartenpools nicht mehr vorgenommen.

Poolwasser ist nach §54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WHG als Abwasser anzusehen und muss regulär über den Abwasserkanal entsorgt werden.