Wahlschein und Briefwahlunterlagen sind bei der Gemeinde zu beantragen, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Der Antrag muss dort grundsätzlich spätestens am 21. Februar 2025 um 15 Uhr vorliegen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag Ihre vollständigen Daten enthält. Diese sind:
- Familiennamen, Vornamen,
- Geburtsdatum,
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, ggf. Adresszusatz, Postleitzahl und Ort)
- ggf. abweichende Anschrift, an die die Briefwahlunterlagen versendet werden sollen
Bei Beantragung für eine andere Person benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. In diesem Fall ist der Antrag nur persönlich oder schriftlich möglich. Bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht (benutzen Sie hierfür gerne den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte) dürfen Sie für bis zu vier weitere wahlberechtigte Personen den Antrag auf Briefwahl stellen sowie die Briefwahlunterlagen abholen. Die Stimmabgabe selbst kann nur persönlich durch die jeweils wahlberechtigten Personen erfolgen.
Wahlberechtigte der Gemeinde Rhauderfehn können wie folgt einen Antrag auf Briefwahl stellen:
Elektronisch:
- mittels des auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten personalisierten QR-Codes (Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarten erfolgt Mitte Januar 2025) oder
- als Online-Wahlantrag: der Online-Wahlscheinantrag wird voraussichtlich ab dem 13. Januar 2025 freigeschaltet – ein entsprechender Link wird dann an dieser Stelle veröffentlicht oder
- per E-Mail an: wahlen(at)rhauderfehn.de oder per Fax an 04952-90399301
Schriftlich:
- mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedrucktem Briefwahlantrag
Persönlich:
- vom 10. bis 21. Februar 2025 im Rathaus der Gemeinde Rhauderfehn zu den gewohnten Öffnungszeiten
Eine Antragstellung per Telefon/SMS/Messengerdienste ist nicht möglich