Briefwahl

Wenn Sie für die Bundestagswahl am Ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, finden Sie im Folgenden alle wichtigen Informationen zum Briefwahlantrag und zur Stimmabgabe.

Bitte beachten Sie, dass die Beantragung der Briefwahlunterlagen aufgrund der durch die vorgezogene Wahl verkürzten Fristen so früh wie möglich erfolgen sollte. Der Versand der Briefwahlunterlagen kann jedoch frühestens ab Ende der 6. Kalenderwoche erfolgen.

Wie kann ich den Wahlschein und meine Briefwahlunterlagen beantragen?

Wahlschein und Briefwahlunterlagen sind bei der Gemeinde zu beantragen, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Der Antrag muss dort grundsätzlich spätestens am 21. Februar 2025 um 15 Uhr vorliegen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag Ihre vollständigen Daten enthält. Diese sind:

  • Familiennamen, Vornamen,
  • Geburtsdatum,
  • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, ggf. Adresszusatz, Postleitzahl und Ort)
  • ggf. abweichende Anschrift, an die die Briefwahlunterlagen versendet werden sollen

Bei Beantragung für eine andere Person benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. In diesem Fall ist der Antrag nur persönlich oder schriftlich möglich. Bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht (benutzen Sie hierfür gerne den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte) dürfen Sie für bis zu vier weitere wahlberechtigte Personen den Antrag auf Briefwahl stellen sowie die Briefwahlunterlagen abholen. Die Stimmabgabe selbst kann nur persönlich durch die jeweils wahlberechtigten Personen erfolgen.

Wahlberechtigte der Gemeinde Rhauderfehn können wie folgt einen Antrag auf Briefwahl stellen:

Elektronisch:

  • mittels des auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten personalisierten QR-Codes (Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarten erfolgt Mitte Januar 2025) oder
  • als Online-Wahlantrag: der Online-Wahlscheinantrag wird voraussichtlich ab dem 13. Januar 2025 freigeschaltet – ein entsprechender Link wird dann an dieser Stelle veröffentlicht oder
  • per E-Mail an: wahlen(at)rhauderfehn.de oder per Fax an 04952-90399301

Schriftlich:

  • mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedrucktem Briefwahlantrag

Persönlich:

  • vom 10. bis 21. Februar 2025 im Rathaus der Gemeinde Rhauderfehn zu den gewohnten Öffnungszeiten

Eine Antragstellung per Telefon/SMS/Messengerdienste ist nicht möglich

Stimmabgabe

Der Wahlbrief muss spätestens am 23. Februar 2025 um 18 Uhr beim Landkreis Leer eingegangen sein. Für den rechtzeitigen Zugang hat die wahlberechtigte Person Sorge zu tragen.

Sollten Sie Ihre Wahlunterlagen aus dem Ausland versenden, beachten Sie bitte die Frankierung und die Postlaufzeiten.

Abholung und Versand der Briefwahlunterlagen

Die Unterlagen werden voraussichtlich ab dem 07.02.2025 per Post an die gemeldete Wohnanschrift oder eine alternative Adresse, beispielsweise den Urlaubsort, geschickt.

 Zwischen dem 10. und 21. Februar 2025 können Sie die Unterlagen auch persönlich bei der Gemeinde abholen. Dort können Sie auch direkt vor Ort wählen (Briefwahl an Ort und Stelle).

Informationen für Auslandsdeutsche

Informationen zur Antragstellung für diejenigen Deutschen, die außerhalb Deutschlands ihren Wohnsitz haben und wahlberechtigt sind (Auslandsdeutsche)

Ihre Ansprechpartner

Herr Degner
Abteilungsleiter

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Herr Harms
stellv. Abteilungsleiter